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  • 28.09.2026 · Nachricht · Öffentliches Recht

    VG Gießen: Wohnsitzwechsel rechtfertigt keine Urnenumbettung

    Ein bloßer Wohnsitzwechsel der Totenfürsorgeberechtigten begründet keinen Anspruch darauf, eine Urne des verstorbenen Ehegatten umzubetten, da das öffentliche Interesse an der Totenruhe regelmäßig überwiegt. Dies hat das VG Gießen entschieden (1.6.26, 8 K 165/25.GI, Abruf-Nr. 254232 ).