· Fachbeitrag · Namensrecht
Neues Ehenamens- und Geburtsnamensrecht ‒ das sind die Rechte der Kinder
von RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster
| Zum 1.5.25 ist das neue Namensrecht in Kraft getreten (BGBl I 24, Nr. 185). Es gibt Ehegatten und Eltern mehr Freiheiten bei der Namenswahl, insbesondere ermöglicht es, echte Doppelnamen zu bilden, auch für Kinder. Der Beitrag zeigt, welche Rechte die Kinder bei der Namenswahl haben. |
1. Name bei Namensänderung der Eltern, § 1617c BGB
Ändern die Eltern ihren Namen, wirkt sich dies auf den Kindesnamen aus:
a) Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens
Es kommen folgende Varianten in Betracht (Grüneberg/Götz, BGB, 84. Aufl., § 1617c, Rn. 2):
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