· Fachbeitrag · Namensrecht
Das neue Namensrecht bietet mehr Flexibilität und Freiheiten
von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, Neumann & Neumann, Konstanz
| Am 1.5.25 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (eingeführt durch Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 14.7.24, BGBl I 24, Nr. 185) in Kraft getreten. Die Vorlaufzeit wurde von den weitgehend digitalisierten Standesämtern benötigt, um die erforderlichen IT-Anpassungen vornehmen zu können. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Änderungen im Gesetz zum Namen der Ehegatten. |
1. Grundlegendes
Das Familiennamensrecht ist im BGB geregelt und soll primär der Kernfamilie zu einem einheitlichen Familiennamen verhelfen. Vorschriften zum Namensrecht finden sich daher bei den Regelungen zur
- Eheschließung
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