Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Namensrecht

    Das neue Namensrecht bietet mehr Flexibilität und Freiheiten

    von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, Neumann & Neumann, Konstanz

    | Am 1.5.25 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (eingeführt durch Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 14.7.24, BGBl I 24, Nr. 185) in Kraft getreten. Die Vorlaufzeit wurde von den weitgehend digitalisierten Standesämtern benötigt, um die erforderlichen IT-Anpassungen vornehmen zu können. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Änderungen im Gesetz zum Namen der Ehegatten. |

    1. Grundlegendes

    Das Familiennamensrecht ist im BGB geregelt und soll primär der Kernfamilie zu einem einheitlichen Familiennamen verhelfen. Vorschriften zum Namensrecht finden sich daher bei den Regelungen zur

    • Eheschließung