28.04.2025 · Nachricht · In-vitro-Fertilisation
Gericht erlaubt Herausgabe von Keimmaterial für postmortale IVF
| Eine Witwe darf das kryokonservierte Sperma ihres Ehemanns für eine In-vitro-Fertilisation in Spanien verwenden. Die Klinik muss es herausgeben (LG Frankfurt a. M. 4.2.25, 2-04 O 29/25, Abruf-Nr. 246664 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig