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  • 27.07.2026 · Nachricht · Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung

    Bad-Sharing vereitelt Trennungsstatus

    Ein Getrenntleben innerhalb der gemeinsamen Immobilie gem. § 1567 Abs. 1 BGB setzt ein Höchstmaß an Trennung voraus, die eine klare Abgrenzung der Lebensbereiche ermöglicht. Dies hat das OLG Hamm bekräftigt (14.1.25, 7 UF 89/24, Abruf-Nr. 254474 ).