27.07.2026 · Nachricht · Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung
Bad-Sharing vereitelt Trennungsstatus
Ein Getrenntleben innerhalb der gemeinsamen Immobilie gem. § 1567 Abs. 1 BGB setzt ein Höchstmaß an Trennung voraus, die eine klare Abgrenzung der Lebensbereiche ermöglicht. Dies hat das OLG Hamm bekräftigt (14.1.25, 7 UF 89/24, Abruf-Nr. 254474 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € / Monat