02.06.2025 · Nachricht · Geschäftsunfähigkeit
Notar hat trotz Geschäftsunfähigkeit Anspruch auf Notarkosten
| Der BGH hat jüngst entschieden, dass auch ein für den Notar nicht erkennbar geschäftsunfähiger Auftraggeber unabhängig von der Art der notariellen Tätigkeit verpflichtet ist, die Notarkosten zu zahlen (BGH 26.2.25, IV ZB 37/24, Abruf-Nr. 247369 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig