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  • · Fachbeitrag · Fortbildung

    So können Sie rechtzeitig die FAO-Fortbildung absolvieren

    | Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte fünf Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren. |

     

    Gehen Sie auf www.iww.de/fk/rubrik/fao-fortbildung. Dort finden Sie im oberen Bereich unterhalb der Überschrift „FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle“ alle notwendigen Informationen ausführlich beschrieben. Wollen Sie im Dezember den Test starten, klicken Sie auf die rechts oben befindliche Schaltfläche „Zur Lernerfolgskontrolle“. Sie gelangen zu einer Seite, auf der Sie sich nur noch mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anzumelden brauchen - schon kann es losgehen! So einfach und bequem geht Pflichtfortbildung heute.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2016 | Seite 181 | ID 44281870