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  • 20.07.2026 · Nachricht · Elterngeld

    Arbeitslos ist nicht gleich schwangerschaftsbedingt erkrankt

    Einer schwangeren Frau steht höheres Elterngeld nur zu, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist, nicht aber, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte (BSG 9.2.23, B 10 EG 1/22 R, Abruf-Nr. 234380 ).