20.07.2026 · Nachricht · Elterngeld
Arbeitslos ist nicht gleich schwangerschaftsbedingt erkrankt
Einer schwangeren Frau steht höheres Elterngeld nur zu, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung ist, nicht aber, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte (BSG 9.2.23, B 10 EG 1/22 R, Abruf-Nr. 234380 ).
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