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  • 14.03.2022 · Nachricht · Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Anspruch auf Sonderurlaub, um gemeinsamen Sohn zu betreuen

    Eine eingetragene Lebenspartnerin hat Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, um das gemeinsame, von ihrer Lebenspartnerin geborene, Kind zu betreuen (VG Berlin 9.9.21, 36 K 68/19, Abruf-Nr. 225538 ).