14.03.2022 · Nachricht · Eingetragene Lebenspartnerschaft
Anspruch auf Sonderurlaub, um gemeinsamen Sohn zu betreuen
Eine eingetragene Lebenspartnerin hat Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge, um das gemeinsame, von ihrer Lebenspartnerin geborene, Kind zu betreuen (VG Berlin 9.9.21, 36 K 68/19, Abruf-Nr. 225538 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat