· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Wie und wann wirkt eine Einigung über die Überlassung der Ehewohnung?
Oft ist die Ehewohnung von beiden Beteiligten gemeinsam angemietet. Wenn einer von den beiden auszieht, strebt er i. d. R. an, aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden, um nicht für etwaige Versäumnisse und/oder Pflichtverletzungen des anderen weiterhin zu haften. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Vermieter wirksam einbezogen werden.
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Die Eheleute einigen sich im Scheidungstermin darauf, dass der Ehemann (M) alleiniger Mieter wird und die Ehefrau (F) aus dem Mietverhältnis ausscheiden soll. Was müssen Sie tun, damit der Vermieter F aus dem Mietverhältnis entlässt? |
Bei oder nach der Scheidung kann ein Ehegatte von dem anderen verlangen, ihm die Ehewohnung zu überlassen, wenn er, u. U. gemeinsam mit Kindern, in stärkerem Maße als der andere auf die Wohnung angewiesen ist, § 1568a BGB. Auch Billigkeitsgründe können einen Überlassungsanspruch begründen. Hierbei muss i. d. R. mit dem übernehmenden Ehegatten ein Mietverhältnis begründet werden, der andere ist daran interessiert, aus dem Mietverhältnis nicht mehr verpflichtet zu sein.
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