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  • · Fachbeitrag · Beratungspraxis

    Auf der Suche nach konkreter Effizienz

    von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und Erbrecht, Düsseldorf

    | Das Familienrecht gehört zu den umfangreichsten Rechtsgebieten im deutschen Zivilrecht. Es verlangt hohe Beratungskompetenz und Flexibilität. Grund hierfür ist auch ein Trend, Rechtsfragen zu vereinfachen. Der folgende Beitrag befasst sich mit Modellen und Entwicklungen beim familienrechtlichen Mandat. Gesucht wird der einfache Weg zur Effizienz. |

    1. Einstieg in Materie und Mandat

    Der Mandatsaufwand in Familiensachen ist erheblich. Das zeigt schon § 111 FamFG. Insbesondere das Unterhaltsrecht bei Trennung und Scheidung verursacht wiederholte Aufklärung und Belehrung. Das freie Mandat verschafft dem Anwalt hier zwar Raum für eigene Gestaltung. Simultan hat er aber Haftungsrisiken zu bedenken (Hinweise bei Jungk, AnwaltBl 19, 292). Der Auftraggeber sollte dazu informiert werden, dass seine engagierte Mitwirkung im wechselseitigen Interesse liegt.

    2. Rechtsprechung verlangt Kooperation

    Für Erstabstimmungen beim Mandat gilt: Sachaufklärung geht vor Rechtsberatung. Der vorschnelle Blick auf Mandantenzufriedenheit vereitelt oft die Chance auf die vorrangige Bestimmung des beratungsrelevanten Sachverhalts. Hier hat der Mandant das Monopol kardinaler Informationen. Damit kann er den Tatsachenkern und „klärungsbedürftige Streitpunkte“ für das konkrete Mandat definieren. Der o. g. Grundsatz zur Sachaufklärung folgt aus prägender Rechtsprechung (BGH NJW 61, 601). Faktisch geht es um den ständig kritischen Berater, der insbesondere „die in der Sache liegenden Zweifel“ mit dem Mandanten prüfen muss.