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  • · Fachbeitrag · Beistandspflicht

    Ex-Ehepartner ist verpflichtet, an einer günstigen Anschlussfinanzierung für das Haus mitzuwirken

    von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und FA Erbrecht, Düsseldorf

    | Haben Ehegatten einvernehmlich die gemeinsame Ehewohnung durch Bankkredit finanziert, ist jeder Ehegatte auch nach der Scheidung verpflichtet, ein entlastendes Umschuldungsangebot der Bank mitzutragen. Die Mitwirkungspflichten, um die Kreditkosten zu mindern, ergeben sich aus den wechselseitigen Beistandspflichten §§ 242, 745 und 1353 BGB. |

     

    Sachverhalt

    Die Beteiligten M und F waren seit 2008 verheiratet und besaßen gemeinsam ein Haus. Nach der Trennung im Juni 18 blieb die F mit den gemeinsamen Kindern dort wohnen, das Gericht wies ihr das Haus zur alleinigen Nutzung zu. Im Juli 20 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Der M forderte vergeblich ab Juli 19 eine monatliche Nutzungsentschädigung von 500 EUR von der F.

     

    Beide hatten gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, das weiterhin valutiert und das die F momentan alleine mit monatlichen Zahlungen von zunächst 792 EUR, später ca. 1.700 EUR, bedient. Sie trägt auch weitere Grundstückskosten allein. Im Sommer 20 gab es eine mündliche Einigung, dass die F ihren Anteil am Haus an den M verkauft. Den dafür geplanten Notartermin sagte M kurzfristig ab, die Kosten dafür blieben bei der F. Im September 21 stand eine Refinanzierung des Darlehens an, die die monatliche Rate stark gesenkt hätte. Trotz Aufforderung beteiligte sich die F daran nicht.