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  • 26.04.2021 · Fachbeitrag · Anfechtung Vaterschaft

    Familiäre Beziehungen des rechtlichen Vaters können vorgehen

    | Ein biologischer Vater ist nur berechtigt, die (rechtliche) Vaterschaft zu beseitigen, wenn keine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind besteht. Eine solche sozial-familiäre Beziehung schließt eine Anfechtung aus, § 1600 Abs. 2, 3 BGB. Von einer solchen Bindung ist auszugehen, wenn der rechtliche Vater für das Kind tatsächlich die Verantwortung trägt. Dies ist zu vermuten, wenn er mit der Mutter verheiratet ist und mit ihr und dem Kind in einem Haushalt lebt (OLG Hamm 12.11.20, 12 WF 221/20, Abruf-Nr. 220975 ). |