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  • · Fachbeitrag · Altersarmut verringern

    Grundsicherungsleistungen und ihr Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen

    von RAin Dr. Dagny Liceni-Kierstein, RiOLG a.D., Berlin

    | Für Eltern, die lediglich über geringe Einkünfte verfügen, ist oft fraglich, ob sie Anspruch auf Sozialleistungen haben oder ihre erwachsenen Kinder auf Unterhalt in Anspruch nehmen müssen. Das Thema ist nicht nur mit vielen Emotionen, sondern vor allem auch mit verschiedenen rechtlichen Fragestellungen verbunden. |

    1. Anspruch von Eltern auf Grundsicherungsleistungen

    Die Besonderheiten und Privilegierungen im Bereich der Grundsicherungsleistungen, die beim Elternunterhalt besonders relevant sind, machen es erforderlich, sich zunächst einen groben Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen zu verschaffen:

     

    a) Allgemeine Problemstellung und Zweckrichtung der Grundsicherung

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beruht auf dem Gedanken, „verschämte Armut“ bei Menschen zu vermeiden, die zwar die persönlichen Voraussetzungen für die zwei hauptsächlichen Leistungsfälle der gesetzlichen Rentenversicherung ‒ das Erreichen der Regelaltersgrenze oder den Eintritt einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ‒ erfüllen, trotzdem aber keine oder nur geringe Ansprüche gegen den Träger der Rentenversicherung erworben haben und ihren Unterhalt auch nicht anders bestreiten können.