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  • 03.07.2014 · IWW-Abrufnummer 141980

    Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 06.05.2014 – 1 BvR 1145/13; 1 BvL 9/12

    Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass § 32 Versorgungsausgleichsgesetz die Anwendung der Anpassungsregelungen der §§ 33 und 37 Versorgungsaus-gleichsgesetz auf Anrechte aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ausschließt.


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