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  • 01.09.2015 · Fachbeitrag · Vollstreckbarkeit einer Familienstreitsache

    Grundbuchlöschung einer Zwangshypothek

    Eine Entscheidung des Familiengerichts in einer Familienstreitsache im Scheidungsverbund kann nur vollstreckt werden, wenn sie entweder in Rechtskraft erwachsen oder ihre sofortige Wirksamkeit angeordnet ist (OLG Hamm 7.4.15, 15 W 132/15, Abruf-Nr. 145329 ).