01.09.2015 · Fachbeitrag · Vollstreckbarkeit einer Familienstreitsache
Grundbuchlöschung einer Zwangshypothek
Eine Entscheidung des Familiengerichts in einer Familienstreitsache im Scheidungsverbund kann nur vollstreckt werden, wenn sie entweder in Rechtskraft erwachsen oder ihre sofortige Wirksamkeit angeordnet ist (OLG Hamm 7.4.15, 15 W 132/15, Abruf-Nr. 145329 ).
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