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  • 06.11.2017 · Fachbeitrag · VKH

    VKH im Stufenverfahren

    | Dem Antragsteller eines Stufenantrags ist umfassend VKH für alle Stufen zu bewilligen. Die Bewilligung bezieht sich in der letzten Stufe aber nur auf die Anträge, die sich aus den in der ersten Stufe erhaltenen Auskünften ergeben. Das Gericht kann nach Bezifferung feststellen, ob die bewilligte VKH die bezifferten Anträge vollständig deckt, auch wenn in der ursprünglichen Bewilligungsentscheidung kein diesbezüglicher Vorbehalt enthalten ist. Dies darf aber nicht zur (verdeckten) Teilaufhebung der Bewilligung i. S. d. § 124 ZPO führen (OLG Frankfurt 31.3.17, 4 WF 66/17, Abruf-Nr.  196720 ). |