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  • · Fachbeitrag · VKH

    Aufgaben des Anwalts bei der Bedürftigkeitsprüfung

    von RiOLG Eva Bode, Hamm

    | In familiengerichtlichen Verfahren wird oft VKH beantragt und bewilligt. Insbesondere die Notwendigkeit, eine zweite Wohnung anzumieten und Hausrat für den zweiten Haushalt anzuschaffen, führen zu finanziellen Belastungen, sodass selbst bei guten finanziellen Verhältnissen VKH in Anspruch genommen werden muss. Der Beitrag erläutert, welche Rolle dem Anwalt im VKH-Verfahren zukommt. |

    1. Ausfüllen des Vordrucks ist Sache des Mandanten

    Das Ausfüllen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse obliegt vorrangig dem Mandanten. Jedoch führen unrichtig oder unvollständig ausgefüllte Formulare regelmäßig zu Nachfragen bei dem Verfahrensbevollmächtigten. Die damit verbundene Mehrarbeit lässt sich durch rechtzeitige Hilfestellung vermeiden. Zudem verzögern Rückfragen des Gerichts die Prüfung der Erfolgsaussicht der VKH. Da die Erfolgsaussicht eines VKH-Antrags stets zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife zu prüfen ist, drohen rechtliche Nachteile und die Verweigerung von VKH. Diese ist z.B. zu verweigern, wenn der Antrag auf Kindesunterhalt zwar ursprünglich Aussicht auf Erfolg hatte, aber während der Prüfung der Bedürftigkeit Jugendamtsurkunden errichtet werden. Bei einer unter der Bedingung der Bewilligung von VKH eingereichten Beschwerde sind Fristen zu beachten: Die 14-tägige Wiedereinsetzungsfrist beginnt mit dem Wegfall des Hindernisses, d.h. ggf. bereits beim Hinweis des Gerichts, dass die Voraussetzungen für die VKH-Bewilligung wegen einer unvollständigen Erklärung nicht vorliegen (BGH FamRZ 14, 1362). Bereits nach einem solchen Hinweis ist binnen 14 Tagen Wiedereinsetzung zu beantragen und das versäumte Rechtsmittel nachzuholen.

    2. Anwalt sollte offensichtliche Fehler korrigieren lassen

    Offensichtlich fehlerhaft oder unvollständig ausgefüllte Erklärungen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sollte der Anwalt daher sofort korrigieren lassen, bevor sie an das Gericht weitergeleitet werden.