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  • 03.06.2019 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Berechnung eines Verfahrenswerts für einen Vergleich

    | Der Wert des Vergleichsgegenstandes richtet sich nach dem Wert der Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die durch den Vergleich erledigt werden sollen, nicht aber nach dem Wert der Leistung, die ein Beteiligter im Vergleich übernimmt (OLG Hamm 14.1.19, II-2 UF 187/17, Abruf-Nr. 207707 ). |