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  • 29.05.2017 · Fachbeitrag · Verfahrensmangel

    Zuwarten auf Beschwerdebegründung

    | Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist gesetzt hat (BGH 2.3.17, V ZB 138/16, Abruf-Nr. 193922 193922 ). |