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  • 29.06.2026 · Nachricht · Unterhaltsrecht

    Vereinfachtes Verfahren: Allein Rückstände geltend zu machen, ist unzulässig

    Nach OLG Nürnberg ist es unzulässig, im vereinfachten Unterhaltsverfahren ausschließlich rückständigen Kindesunterhalt geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn für Geschwister gleichzeitig laufender Kindesunterhalt geltend gemacht wird (12.1.26, 9 WF 1161/25, JAmt 26, 214, Abruf-Nr. 254197 ).