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  • 04.02.2019 · Fachbeitrag · Scheidungsverbund

    Fehlende Beschwer bei Anfechtung des Scheidungsbeschlusses

    | Möchte ein Ehegatte den Scheidungsverbund vor einer abschließenden Entscheidung über eine Folgesache in der Rechtsmittelinstanz aufrechterhalten, begründet dies keine für ein Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch erforderliche Beschwer i. S. d. § 59 FamFG. Bei der Anfechtung der Ehescheidung ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist zu erkennen gibt, dass er das Ziel verfolgt, die Ehe vorbehaltslos und eindeutig aufrechtzuerhalten (OLG Frankfurt 3.12.18, 5 UF 125/18, Abruf-Nr. 206799 ). |