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  • 24.08.2026 · Nachricht · Elektronische Zustellung

    Elektronische Zustellung an Behörden scheitert ohne elektronisches Empfangsbekenntnis

    Die elektronische Zustellung eines Urteils an eine Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts lässt sich nur durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) nachweisen. Die automatisch erzeugte Eingangsbestätigung genügt weder dafür noch zur Heilung des Zustellungsmangels (BVerwG 6.8.26, 5 C 6.24, Abruf-Nr. 255552).