· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Macht eine Beschwerde gegen abgelehnte VKH Sinn?
Wenn ein Gericht VKH mangels Erfolgsaussichten verweigert, ist fraglich, ob allein gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen ist.
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| Der RA der Ehefrau (F) hat die Verlängerung einer Gewaltschutzanordnung beantragt, die auch zunächst bewilligt wird. Der Ehemann (M) beantragt mündliche Verhandlung. Nach der mündlichen Verhandlung hebt das Gericht seinen Beschluss auf. Der F wird die beantragte VKH mangels Erfolgsaussichten verweigert.
Der RA der F fragt sich, inwieweit es Sinn machen kann, aus Kostengründen allein die Entscheidung betreffend die VKH mit einer Beschwerde anzugreifen. |
Wenn ein Gericht erst einmal eine Entscheidung in der Sache selbst gegen einen Beteiligten getroffen hat, ist grundsätzlich bindend über die Erfolgsaussichten betreffend die Bewilligung einer VKH entschieden.
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