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  • 22.09.2025 · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis

    Ist eine Beschwerde in eA-Verfahren zum Sorgerecht nur bei Hauptsacheverfahren zulässig?

    | Eine Beschwerde gegen eA-Entscheidungen ist weitgehend ausgeschlossen, um zu vermeiden, dass die Hauptsache durch die eA-Verfahren behindert wird. Ausnahmen sind im Gesetz insbesondere für Kindschaftssachen vorgesehen, darunter auch für Sorgerechtsentscheidungen. Fraglich ist, wie sich eA-Beschwerde und Hauptsacheverfahren zueinander verhalten. |