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  • 15.12.2022 · Nachricht · Anwaltshaftung

    Fristwahrung nur bei elektronischer Übermittlung von Schreiben

    | Seit dem 1.1.22 müssen Anwälte Anträge und Schreiben an die Gerichte elektronisch übermitteln. Per Fax eingereichte Schriftsätze wahren keine Fristen mehr (OLG Frankfurt a. M. 27.7.22, 26 W 4/22, Abruf-Nr. 230809 ). |