15.12.2022 · Nachricht · Anwaltshaftung
Fristwahrung nur bei elektronischer Übermittlung von Schreiben
Seit dem 1.1.22 müssen Anwälte Anträge und Schreiben an die Gerichte elektronisch übermitteln. Per Fax eingereichte Schriftsätze wahren keine Fristen mehr (OLG Frankfurt a. M. 27.7.22, 26 W 4/22, Abruf-Nr. 230809 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat