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  • 15.12.2022 · Nachricht · Anwaltshaftung

    Fristwahrung nur bei elektronischer Übermittlung von Schreiben

    Seit dem 1.1.22 müssen Anwälte Anträge und Schreiben an die Gerichte elektronisch übermitteln. Per Fax eingereichte Schriftsätze wahren keine Fristen mehr (OLG Frankfurt a. M. 27.7.22, 26 W 4/22, Abruf-Nr. 230809 ).