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  • · Fachbeitrag · Abänderung

    Wahl des richtigen Rechtsmittels bzw. -behelfs

    von RA Dieter Büte, VRiOLG i.R., Bad Bodenteich/Hamburg

    | In der Praxis kann es zuweilen fraglich sein, welches das richtige Rechtsmittel bzw. der richtige Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung ist. |

    1. Verhältnis zu anderen Rechtsbehelfen

    Die Abgrenzung des Abänderungsantrags zu anderen Antragsarten ist nicht unproblematisch. Das Gericht muss zwar gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 139 ZPO auf Bedenken gegen die Statthaftigkeit hinweisen (BGH FamRZ 06, 261), was in der Praxis aber nicht immer der Fall ist. Das Gericht kann und muss einen Antrag auslegen und kann diesen auch umdeuten. So kann

    • ein Abänderungsantrag in einen Vollstreckungsgegenantrag umgedeutet werden und umgekehrt (BGH FamRZ 91, 1040, 1041);