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  • · Nachricht · ZGA

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

    | Das Verlangen nach vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft knüpft im Fall der § 1386, § 1385 Nr. 1 BGB allein an die Trennung und den Ablauf einer mindestens dreijährigen Trennungszeit an; weder der mit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verbundene Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften (§ 1365 BGB) noch die gleichzeitige Anhängigkeit einer güterrechtlichen Folgesache im Scheidungsverbund gebieten die darüber hinausgehende Darlegung eines berechtigten Interesses an der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft (BGH 20.3.19, XII ZB 544/18, Abruf-Nr. 208848 ). |

     

    Mehr zu dieser Entscheidung lesen Sie demnächst in FK.

    Quelle: ID 45946157