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  • 30.12.2019 · Fachbeitrag · ZGA

    Beschwer des Auskunftsverpflichteten

    | Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, dass die Beschwer des Auskunftspflichtigen sich nach seinem Interesse richtet, die Auskunft nicht erteilen zu müssen (BGH FamRZ 18, 1529). Die Kosten der Zuziehung eines Steuerberaters als sachkundige Hilfsperson können bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands nur beachtet werden, wenn und soweit sie zwangsläufig entstehen, weil er sonst nicht in der Lage ist, sachgerecht Auskunft zu erteilen (BGH 22.5.19, XII ZB 325/18, Abruf-Nr. 209606 ). |