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  • · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht

    Wichtige Entscheidungen zum Güterrecht in den Jahren 2016 bis 2018 (Teil 3)

    von VRiOLG i.R. und RA Dieter Büte, Bad Bodenteich/Hamburg

    | In den Jahren 2016 bis 2018 sind wichtige Entscheidungen zur Auskunft, zur Feststellung des Trennungszeitpunkts und zum Verfahrensrecht beim Zugewinnausgleich ergangen. Dazu im Einzelnen: |

    1. Auskunft

    In einer Entscheidung vom 31.1.18 hat sich der BGH mit mehreren Fragen beschäftigt (FamRZ 18, 581):

     

    a) Auskunftsanspruch ist ein reiner Hilfsanspruch

    Der Auskunftsanspruch steht jedem Ehegatten (im konkreten Fall Stufenantrag der Ehefrau und Auskunftswiderantrag des Ehemannes nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB) zu, um den Zugewinn und die Ausgleichsforderung zu berechnen. Dieser Anspruch ist ein reiner Hilfsanspruch und umfasst auch Auskunftspflichten zu illoyalen Vermögensminderungen nach § 1375 Abs. 2 BGB.