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  • 04.02.2019 · Fachbeitrag · Ehen mit Auslandsbezug

    EU-Verordnungen im Güterrecht bei internationalen Sachverhalten

    | Auf die güterrechtlichen Verhältnisse in Ehen mit Auslandsbezug wurde bisher über Art. 15 EGBGB angeknüpft. Am 24.6.16 hat der Rat der EU aber die Verordnung (VO) Nr. 2016/1013 (EuGüVO) und die VO Nr. 2016/1014 (EuPartVO) beschlossen. Die – weitgehend übereinstimmenden – VOen sind bereits am 28.7.16 in Kraft getreten, sie sind aber erst seit dem 29.1.19 anzuwenden. Die neuen VOen regeln die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen im Güterrecht bei internationalen Sachverhalten. |