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  • · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Gestaltungsmöglichkeiten der steuerlichen Veranlagung von Ehegatten

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Ehegatten können wählen, ob sie einzeln oder gemeinsam steuerlich veranlagt werden wollen. Der Beitrag zeigt die Vor- und Nachteile auf. |

    1. Wahlrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner

    Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a EStG) und der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) wählen.

    2. Voraussetzungen für das Wahlrecht

    Für das Wahlrecht (§ 26 EStG) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: