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  • · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Kostenauferlegung bei Nichteinbindung von Jugendamt bezüglich einer Umgangsregelung

    von RA Dr. Ernst L. Schwarz, FA Erbrecht und Familienrecht, München

    Bei der Billigkeitsentscheidung über die Kostenhaftung nach § 81 FamFG kann sich die unterlassene Vorabeinbindung des Jugendamts negativ zulasten des Antragstellers auswirken (AG Ebersberg12.11.13, 002 F 648/13, n.v., Abruf-Nr. 143345).

     

    Sachverhalt

    Die acht Jahre alte Enkeltochter lebte mit ihrer Mutter seit Geburt über mehrere Jahre bei ihren Großeltern. Nach dem Wegzug der Mutter wurde unter Einbindung des Jugendamts ein Umgangsrecht der Großeltern an den Wochenenden im Abstand von drei Wochen vereinbart und über mehr als zwei Jahre auch regelmäßig praktiziert. Die Kindsmutter und der Kindsvater verweigerten schließlich den weiteren Umgang im Hinblick auf die Entfernung zwischen den Wohnorten (ca. 150 km).

     

    Die Großeltern beantragten daraufhin beim zuständigen Familiengericht die Festlegung eines regelmäßigen Umgangs. Das angehörte Enkelkind sprach sich für einen weiteren Umgang mit seinen Großeltern aus. Das Familiengericht bestimmte in seinem Beschluss einen regelmäßigen Umgang in allen Schulferien. Der Umfang der Umgangszeiten blieb in etwa gleich, allerdings verlegt von den Wochenenden zusammenhängend und konzentriert auf die Ferienzeiten. Die Kosten des Verfahrens legte das Familiengericht den Großeltern auf.