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  • 25.09.2017 · Fachbeitrag · Beschwerdeverfahren

    Terminsgebühr für Anerkenntnisbeschluss

    | Ergeht im Beschwerdeverfahren in einer Familienstreitsache vor dem OLG ein Anerkenntnisbeschluss, verdienen die Anwälte eine 1,2-Terminsgebühr, da es sich um ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung handelt. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. |