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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich

    Datenerhebung für die Zugewinnausgleichsberechnung

    | Zur Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs muss sich der beauftragte Anwalt einen genauen Überblick über das Vermögen der Eheleute verschaffen. Der folgende Datenerfassungsbogen ermöglicht es Ihnen, die dazu erforderlichen Informationen geordnet zu erfassen und sodann die Höhe der Ausgleichsforderung zu errechnen. Die Checkliste ist abrufbar unter www.iww.de, Abruf-Nr. 020448. |