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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Versorgungsausgleich

    Nachträglicher Versorgungsausgleich von Anrechten auf Betriebsrenten

    | Oft stellt sich nach rechtskräftigem Abschluss eines Scheidungsverfahrens die Frage, ob eine im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs (VA) unberücksichtigt gebliebene Anwartschaft eines Ehegatten auf betriebliche Altersversorgung nachträglich ausgeglichen werden kann. In Betracht kommen folgende Fallkonstellationen: |