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  • 05.02.2009 | Versorgungsausgleich

    Berufsunfähigkeitsversicherungen im Versorgungsausgleich

    von VRiOLG Hartmut Wick, Celle

    Der folgende Beitrag erläutert, worauf Sie bei Berufsunfähigkeitsrenten im Versorgungsausgleich (VA) achten müssen.  

    Anwartschaften auf Invaliditätsversorgung im Versorgungsausgleich

    In den VA fallen neben Anwartschaften auf Altersversorgung auch solche auf eine Versorgung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, § 1587 Abs. 1 S. 1 BGB. Der Begriff stammt aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 SGB VI) und bezeichnet im VA Anwartschaften auf eine Invaliditätsrente, d.h. eine Rente, die für den Fall zugesagt ist, dass wegen Krankheit oder Behinderung eine oder eine bestimmte Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann (Wick, Der Versorgungsausgleich, 2. Aufl., Rn. 39). Die Voraussetzungen für den Bezug einer Invaliditätsrente sind je nach Versorgungssystem unterschiedlich.  

     

    Invaliditätsversorgungen in der privaten Versicherungswirtschaft

    Bei der privaten Rentenversicherung (§ 1587a Abs. 2 Nr. 5 BGB) gibt es Invaliditätsversorgungen in Form von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Diese werden meist als Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen abgeschlossen, sind aber auch als eigenständiger Versicherungsvertrag möglich. Sie decken nicht nur - wie die gesetzliche Rentenversicherung seit einer Reform aus 02 - das Risiko der Erwerbsunfähigkeit, d.h. der Unfähigkeit, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, ab, sondern bieten Vorsorge, falls der Versicherte den Beruf, in dem er zuletzt tätig war, nicht mehr ausüben kann.  

     

    Leistungen bei Berufsunfähigkeit

    Der Versicherte erhält bei Berufsunfähigkeit eine Rente, deren Höhe sich nach dem konkreten Versicherungsvertrag richtet. I.d.R. wird die volle Rente gezahlt, wenn die Leistungsfähigkeit des Versicherten für seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist und er auch keinen anderen gleichwertigen Beruf ausüben kann. Die Rente endet i.d.R. mit Wiederherstellung der Berufsfähigkeit oder dem Beginn der Altersrente. Bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen führt der Eintritt des Versicherungsfalls im Allgemeinen auch zur Beitragsfreiheit in der Hauptversicherung. Der Lebensversicherungsschutz besteht daher ohne weitere Beitragszahlungen fort.