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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Unterhalt

    Verhältnis von Abänderungs- und Leistungsklage

    | Handelt es sich bei einem den Unterhaltsanspruch verneinenden Urteil um ein Abänderungsurteil, ist dagegen nur die Abänderungsklage statthaft, so dass vorgetragen werden muss, dass eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist (OLG Hamm 5.1.04, 11 WF 138/03, OLGR 04, 133, Abruf-Nr. 041867). |