01.12.2004 · Fachbeitrag · Unterhalt und Zugewinn
Vier wichtige Aspekte bei der Berücksichtigung einer Abfindung
Der BGH hat entschieden, dass Eheleute durch Ehevertrag regeln können, ob eine Abfindung beim Zugewinn oder beim Unterhalt berücksichtigt werden soll (FamRZ 04, 1352; dazu Büte, FK 04, 163). Es ist sogar zulässig, die Abfindung aufzuteilen. Dies folgt daraus, dass die BGH-Richter die Sache zurückverwiesen haben, um festzustellen, welche Vorstellungen die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung hatten, insbesondere, ob mit dem vereinbarten Unterhalt die gesamte Abfindung als ausgeglichen gelten sollte.
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