Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Unterhalt

    Abtretbarkeit von Unterhaltsansprüchen

    Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich unpfändbar und damit unabtretbar. Das gilt ausnahmsweise nicht für Ansprüche auf rückständigen Unterhalt, wenn der Unterhaltsberechtigte vom Abtretungsempfänger den vollen Unterhalt erhalten hat (OLG Bremen, Beschluss, 11.10.01, 4 U 20/01, OLGR 02, 7). (Abruf-Nr. 020580)