01.06.2002 · Fachbeitrag · Unterhalt
Abtretbarkeit von Unterhaltsansprüchen
Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich unpfändbar und damit unabtretbar. Das gilt ausnahmsweise nicht für Ansprüche auf rückständigen Unterhalt, wenn der Unterhaltsberechtigte vom Abtretungsempfänger den vollen Unterhalt erhalten hat (OLG Bremen, Beschluss, 11.10.01, 4 U 20/01, OLGR 02, 7). (Abruf-Nr. 020580)
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