· Stellenabbau
Outplacement-Beratung: So motivieren Sie die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag!

| Die Vermittlung von Führungskräften ist für Headhunter und Personaldienstleister ein lohnendes Geschäft. Doch was hat das mit Ihnen als Arbeitgeber zu tun? Im Falle eines angestrebten Jobabbaus von Führungskräften im Unternehmen kann eine „Outplacement-Beratung“ für Arbeitnehmer motivierend wirken, einen Aufhebungsvertrag ohne Murren zu unterschreiben. Doch es stellt sich eine entscheidende Frage: Ist diese Leistung steuerfrei? CE Chef easy erläutert die Beratungsbausteine und gibt Einblick in eine neue restriktive Leitlinie der Finanzverwaltung. |
Hochpreisige Kollegen sind schwer vermittelbar ‒ wenn das Kompetenzfeld und die Expertise nicht gleich auf den ersten Blick sichtbar werden. Daraus haben Personalvermittler ein gutes Geschäft entwickelt: die Outplacement-Beratung. Ihnen als Arbeitgeber steht es frei, solche Beratungen der Profis auch für Ihre Arbeitnehmer zu finanzieren. Sie geben damit Hilfestellung zur beruflichen Neuorientierung. Doch die Steuerfreiheit dieser Leistungen wurde jetzt massiv beschränkt!
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Outplacement ist eine von Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter, die als professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung und Neupositionierung angeboten wird. Im Trennungsprozess kann sie Bestandteil der Trennungsvereinbarung sein. Sie reicht bis zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages oder einer Existenzgründung. Damit stellt das Outplacement bzw. Newplacement ein Instrument zur operativen Unterstützung im Rahmen der Personalfreisetzung dar. |
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