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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Scheidungsrecht

    Merkblatt für den Mandaten nach der Scheidung

    | Im Zuge der Trennung und Scheidung der Eheleute kommt es häufig auch zu Streitigkeiten im Hinblick auf die Zuweisung der Ehewohnung. Oft versuchen jedoch die Parteien, den Streit ohne anwaltliche Hilfe beizulegen. Hier sollte der Anwalt jedoch aus Haftungsgesichtspunkten auf § 12 HausratsVO hinweisen. Danach darf der Richter, wenn der Antrag auf Auseinandersetzung über die Ehewohnung später als ein Jahr nach Rechtskraft des Scheidungsurteils gestellt wird, nur in die Rechte des Vermieters oder eines anderen Drittbeteiligten eingreifen, wenn dieser einverstanden ist. Diesen Beratungshinweis hat uns Herr Rechtsanwalt Hans-Helmut Thömen aus Hamburg mitgeteilt. Familienrecht kompakt hat diesen Hinweis in das Merkblatt über die Folgen der Ehescheidung aufgenommen. |