Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.04.2010 | Mediation

    Mediation - eine gute Alternative zu Gerichtsstreitigkeiten bei Familiensachen

    von RA und Mediatorin Thurid Neumann, FA Familienrecht, Konstanz

    Nachdem die Mediation nun auch in das neue FamFG aufgenommen wurde, soll hier die Mediation etwas genauer vorgestellt werden.  

     

    Was ist Mediation?

    Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Das heißt, niemand kann dazu gezwungen werden. Jeder kann sie jederzeit beenden. Im Unterschied zu Positionen, bei denen es in Prozessen geht, sollen bei einer Mediation die Interessen herausgearbeitet werden, also das, worum es den Beteiligten tatsächlich geht. Die Aufgabe eines Mediators ist es, diese Interessen herauszuarbeiten, um den Beteiligten zu ermöglichen, eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Der Mediator macht keine eigenen Lösungsvorschläge. Er ist auch kein Interessenvertreter. Er moderiert die Mediation allparteilich, das heißt, er steht auf der Seite jedes Beteiligten.  

     

    Übersicht: Rechtliche Grundlagen der Mediation
    • Gesetzliche Regelungen: In § 135 Abs. 1 S. 1 FamFG ist geregelt, dass das Gericht in Ehesachen anordnen kann, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Gem. § 135 Abs. 1 S. 2 FamFG ist die Anordnung zwar nicht selbstständig anfechtbar, aber auch nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.

     

    In § 156 Abs. 1 S. 3 FamFG soll das Gericht bei Kindschaftssachen in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Mediation oder der sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen.

     

    • Gesetz bis 21.5.11: Da es bis jetzt noch kein Mediationsgesetz in Deutschland gibt, sind noch viele Rechtsfragen ungeklärt. Dies wird sich voraussichtlich bis zum 21.5.11 ändern, denn aufgrund der Europäischen Mediationsrichtlinie muss bis dahin jeder Mitgliedstaat, also auch Deutschland, die Richtlinie, die verbindliche Mindestvorgaben enthält, umsetzen. Es ist also zu erwarten, dass Deutschland bis dahin ein Mediationsgesetz erlassen wird.

     

    • Anwälte als Mediatoren: Zwar darf jeder Anwalt gem. § 18 der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) mediierend tätig werden, doch er darf nicht ohne Berechtigung den Titel „Mediator“ führen. In § 7a BORA ist geregelt, dass Anwälte, die als Mediatoren tätig sind, sich nur als Mediatoren bezeichnen dürfen, wenn sie eine geeignete Ausbildung nachweisen können. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern regeln, was eine geeignete Ausbildung ist.

    Vorteile einer Mediation in Familiensachen

    Gerade in Familiensachen ist eine Mediation oft die bessere Alternative zu Prozessen. So können sich die Eheleute oft nicht „auf Nimmerwiedersehen“ trennen, sondern sie sind über gemeinsame Kinder ihr Leben lang noch miteinander verbunden. Gerade wenn die Kinder noch klein sind und Umgang mit einem Elternteil haben, ist es wichtig, dass die Eltern eine Lösung für ihre Konflikte finden, die es ihnen ermöglicht, auch in Zukunft noch miteinander zu reden. Wenn sie nicht „im Streit“ auseinandergehen, sondern „in Frieden“, hinterlassen sie - anders als Gerichtsstreitigkeiten - keine „verbrannte Erde“, die ihnen die Basis für das weitere Miteinander nimmt.  

    Wie funktioniert Mediation?

    Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, durch das der Mediator die Beteiligten führt. Sie wird in fünf Phasen unterteilt: