01.06.2001 · Fachbeitrag · Kindschaftsrecht
Der Anspruch des Kindes gegen die Mutter auf Nennung seines leiblichen Vaters
Will ein Kind den Namen seines leiblichen Vaters erfahren, ist es auf die Mitwirkung der Mutter angewiesen. Verweigert diese die Offenbarung des Vaters - aus den unterschiedlichsten Gründen -, fragt sich, ob ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen die Mutter auf Nennung des leiblichen Vaters bzw. der in Betracht kommenden Männer besteht. Der folgende Beitrag erläutert die Einzelheiten dieses Problems.
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