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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Klageantrag mit variablem Kindergeldabzug zulässig

    | Bei der Festsetzung des Kindesunterhalts mit einem Prozentsatz des Regelbetrags ist die variable („dynamisierte“) Kindergeldanrechnung mit folgender Formel zulässig: „Auf den Unterhalt ist das jeweilige hälftige Kindergeld für ein erstes Kind anzurechnen, soweit dieses zusammen mit dem Unterhalt 135 Prozent des Regelbetrags übersteigt“ (OLG Düsseldorf 14.1.02, 1 UF 219/01, n.v.). (Abruf-Nr. 020449) |