Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Jugendamtsurkunde: Kostengünstige Chance auf dauerhafte Regelung

    | Wer als Unterhaltsschuldner Kindesunterhalt zahlen muss, hat grundsätzlich ein Interesse daran, sich mit dem betreuenden Elternteil zu einigen. Die Jugendamtsurkunde bietet bei einem Mindestmaß an Kooperation sowohl für die Gläubiger-als auch für die Schuldnerseite dauerhafte Regelungschancen. Sie ist die einfachste und kostengünstige Möglichkeit zur außergerichtlichen Titulierung und Absicherung des unterhaltsbedürftigen Kindes durch eine einseitige Anerkennung von (Teil-)Unterhalt. Sie dient der Unterwerfung sofortiger Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalts bis zum 21. Lebensjahr. Dazu im Einzelnen: |