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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Jugendamtsurkunde: Kostengünstige Chance auf dauerhafte Regelung

    Wer als Unterhaltsschuldner Kindesunterhalt zahlen muss, hat grundsätzlich ein Interesse daran, sich mit dem betreuenden Elternteil zu einigen. Die Jugendamtsurkunde bietet bei einem Mindestmaß an Kooperation sowohl für die Gläubiger-als auch für die Schuldnerseite dauerhafte Regelungschancen. Sie ist die einfachste und kostengünstige Möglichkeit zur außergerichtlichen Titulierung und Absicherung des unterhaltsbedürftigen Kindes durch eine einseitige Anerkennung von (Teil-)Unterhalt. Sie dient der Unterwerfung sofortiger Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalts bis zum 21. Lebensjahr. Dazu im Einzelnen: