Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Kindesunterhalt

    Eine Unterhaltspflicht: Höherstufung um drei Gruppen

    | Bei der Unterhaltspflicht nur für ein Kind ist statt der früheren Höherstufung um zwei Gruppen seit 1.7.98 eine Höhergruppierung des Pflichtigen in der Düsseldorfer Tabelle um drei Einkommensstufen möglich (OLG Schleswig 28.8.01, OLGR 01, 467). |