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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Gesetzesinitiative

    Der Entwurf des GewSchG muss überarbeitet werden

    | Der Gesetzesentwurf zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz - GewSchG) bietet in vielen Punkten eine gute und praxisorientierte Grundlage für den Umgang mit Gewalttaten, insbesondere im Bereich des Familienrechts. Das neue Gesetz soll am 1.1.02 in Kraft treten. Doch einige Punkte des Gesetzentwurfs (RegE) werfen in der Praxis Fragen auf. Dazu folgende Einzelheiten: |