01.06.2004 · Fachbeitrag · Elterliche Sorge
Meinungsverschiedenheiten der Eltern
Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil ist verfassungswidrig, wenn die Meinungsverschiedenheiten der Eltern bereits durch die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beseitigt werden können (BVerfG 1.3.04, 1 BvR 738/01, n.v., Abruf-Nr. 041171).
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