Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Elterliche Sorge

    Meinungsverschiedenheiten der Eltern

    Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil ist verfassungswidrig, wenn die Meinungsverschiedenheiten der Eltern bereits durch die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beseitigt werden können (BVerfG 1.3.04, 1 BvR 738/01, n.v., Abruf-Nr. 041171).