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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Ehewohnung/Hausrat

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte für Streit über die Durchsetzung bzw. Erfüllung eines Vergleichs über Hausrat

    Beim Streit über die Durchsetzung bzw. Erfüllung eines seinem Inhalt nach unstreitigen und vollzugsfähigen Vergleichs über Hausrat handelt es sich um keine Familiensache; vielmehr ist die Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte gegeben (OLG Karlsruhe 12.11.02, 2 WF 93/02, OLGR 03, 42). (Abruf-Nr. 030615)