01.04.2003 · Fachbeitrag · Ehewohnung/Hausrat
Keine Zuständigkeit der Familiengerichte für Streit über die Durchsetzung bzw. Erfüllung eines Vergleichs über Hausrat
Beim Streit über die Durchsetzung bzw. Erfüllung eines seinem Inhalt nach unstreitigen und vollzugsfähigen Vergleichs über Hausrat handelt es sich um keine Familiensache; vielmehr ist die Zuständigkeit der allgemeinen Zivilgerichte gegeben (OLG Karlsruhe 12.11.02, 2 WF 93/02, OLGR 03, 42). (Abruf-Nr. 030615)
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat